Briefwahl beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Direkt online beantragen:
Briefwahl beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Kurztext
- Wahlschein Ausstellung
- Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
- Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
- Beantragung persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Post) möglich, bei manchen Gemeinden/Städten auch online
- zuständig: Gemeinden/Wahlämter
Regionale Hinweise
Den Briefwahlantrag können Sie so stellen:
- Per Online-Dienst
- Per Brief (das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
- Persönlich: Wenn Sie einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk wählen möchten, kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt die Briefwahl durchführen.
Ihre Briefwahlunterlagen werden ab dem 29. April 2024 versandt.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.
Sie können Ihre Stimme auch vorzeitig in einem der drei Briefwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 7. Juni 2024, 18 Uhr, ins Rathaus oder in die Briefwahlbüros in der Schulstraße 29 oder Zum Dänischen Wohld 23.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Briefwahlbüro im Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184
- Briefwahlbüro im Vinetazentrum Gaarden
Elisabethstraße 64
24143 Kiel-Gaarden
- Und Neu
Briefwahlbüro in der Stadtteilbücherei Friedrichsort
Zum Dänischen Wohld 23
24159 Kiel-Friedrichsort
Geöffnet 26. April bis 7. Juni 2024
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Bis Donnerstag, 30. Mai können Wahlberechtige auch online die Briefwahlunterlagen beantragen. Das Antragsformular und alle Informationen sind unter www.kiel.de/briefwahl zu finden. Die Briefwahlunterlagen können auch per Brief oder per E-Mail an briefwahl[at]kiel.de angefordert werden.
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 07. Juni 2024, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlvorstand.
Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person. Sie können auch einen Blick in den Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Kiel werfen, siehe unten stehenden Link.
Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk wählen. Der Wahlschein gilt aber nur in dem jeweiligen Wahlkreis, für den er ausgestellt wurde.
Fristen
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Regionale Hinweise
Bitte nutzen Sie in Kiel gern den Online-Dienst zur Beantragung eines Wahlscheins.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
§ 25 Bundeswahlverordnung (BWO)
§ 27 Bundeswahlverordnung (BWO)
§ 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
§ 33 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
§ 51 Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO
§ 22 Landeswahlgesetz (LWahlG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines
Weitere Informationen
Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Ansprechpartner
Web: www.kiel.de/schoeffenwahl
Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​
Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.
Briefwahlbüro
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5012
+49 431 901-745012
briefwahl[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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