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Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.
Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.
In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
- an ein Tierheim.
Fristen
Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.
Weitere Informationen
Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:
- Angaben zum Tier
- Um welche Tierart handelt es sich?
- Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
- Angaben zum Fund
- Datum und Uhrzeit
- Fundort
- Angebunden, freilaufend oder Unfall
- Angaben zur eigenen Person
- Vorâ und Nachname
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal âLandwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holsteinâ.
schleswig-holstein.de - Tierschutz
Ansprechpartner
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 72010
Fax: +49 431 720150
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Frau M. Gaza
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4347 7201 490
M.Gaza[at]amt-eidertal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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