Kann ich dir behilflich sein?
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 72010
Fax: +49 431 720150
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Herr S. Jappe
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 294
S.Jappe[at]amt-eidertal.de
Frau B. Matzen
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 295
B.Matzen[at]amt-eidertal.de
Herr C. Purrucker
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 296
C.Purrucker[at]amt-eidertal.de
Frau J. Thieme
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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04347 7201-288
j.thieme[at]amt-eidertal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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