Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Stadtverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen

Stadtverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Stadtverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen

erlassen am: 12.12.2023 | i.d.F.v.: 12.12.2023 | gültig ab: 15.12.2023 | Bekanntmachung am: 14.12.2023

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBI. Schl.-H. S. 243), in Verbindung mit Artikel 1 § 2 Abs. 3 der Landesver- ordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252), wird für das Gebiet der Stadt Rendsburg verordnet:


§ 1

(1)

Im Stadtgebiet Rendsburg dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein am:

1. 7. Januar 2024 anlässlich der Veranstaltung „Eisvergnügen“.
2. 28. Aprili 2024 anlässlich der Veranstaltung „RD macht mobil“.
3. 25. Auguat 2024 anlässlich des Stadtfestes „Rendsburger Herbst“.
4. 13. Oktober 2024 anlässlich der Veranstaltung „RENDSBURG VEREINT“.

(2)

Der freigegebene Sonntag wird von der Örtlichen Ordnungsbehörde spätestens 14 Tage vorher ortsüblich bekanntgemacht.

(3)

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vor- schrift des § 13 LÖffZG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertra- ges für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mut- terschutzgesetzes sind zu beachten.

(4)

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 LÖffZG.


§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag tritt die Stadtverordnung vom 6. Dezember 2022 außer Kraft.

Rendsburg, den 12. Dezember 2023

Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin

als Örtl. Ordnungsbehörde

( LS ) gez. Janet Sönnichsen

Janet Sönnichsen


Zurück zur Auswahl
https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/stadtverordnung-ueber-die-oeffnung-von-verkaufsstellen-aus-besonderem-anlass-an-sonn-und-feiertagen-294997989/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

Nach oben

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66