Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Grundsätze und Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg

Grundsätze und Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Grundsätze und Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg

erlassen am: 27.11.2024 | i.d.F.v.: 09.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025

1. Allgemeines

Durch die Sportlerehrung sollen besonders verdiente Sportler/-innen und Funktionäre geehrt werden. Es soll dadurch die wichtige Rolle, die der Sport in der Stadt Rendsburg spielt dargestellt und auf seine Bedeutung hingewiesen werden.

Nicht nur der Spitzensport, sondern gerade auch der Breitensport bietet den Einwohner/-innen der Stadt ein vielfältiges Angebot. Die gesundheitliche und soziale Bedeutung gilt es herauszustellen.

Weiterhin sieht die Stadt in der Ehrung von Sportfunktionären eine besondere Aufgabe. Nicht nur die Anerkennung im Einzelnen, insbesondere die existenzielle Bedeutung des Ehrenamtes für den Sport im Allgemeinen, soll dadurch gefördert werden.


2. Ehrung der Sportlerinnen und Sportler

2.1

Die Stadt Rendsburg führt eine Sportlerehrung für die Leistungen des vergangenen Jahres durch.

Unabhängig davon können besondere herausragende sportliche Leistungen z. B. Europa-, Weltmeisterschaften oder Teilnahme an olympischen Spielen zeitnah gewürdigt werden.

2.2

Vorschlagsberechtigt sind alle Rendsburger Sportvereine, die dem Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde und dem Landessportverband Schleswig-Holstein angehören und deren Sportlerinnen und Sportler ihre Leistungen in einem vom Deutschen Sportbund anerkannten Verband erbracht haben.

Vorschlagsberechtigt sind auch die Rendsburger Schulen für erfolgreiche Schulsportlerinnen und Schulsportler.

In besonderen Einzelfällen können auch Sportlerinnen und Sportler aus Rendsburg geehrt werden, die eine besonders herausragende sportliche Leistung erbracht haben und keinem Rendsburger Sportverein angehören.

2.3

Vorgeschlagen werden können aktive Sportlerinnen und Sportler, die im Vorjahr besondere Leistungen in einer vom Deutschen Sportbund anerkannten Disziplin erbracht haben. Die Vorschläge sind zu begründen.

2.4

Als besondere Leistungen gelten

- erste Plätze bei Landes- oder höherwertigen Meisterschaften
- 2. und 3. Plätze bei Deutschen oder höherwertigen Meisterschaften
- Aufstellung eines deutschen, Europa- Welt- oder olympischen Rekordes
- Berufung in eine Nationalmannschaft oder in einen Bundeskader
- Nominierung für Weltmeisterschaften bzw. Olympische Spiele
- Erwerb des Sportabzeichens in Gold – ab zwanzig Mal
- Teilnahme bei den Paralympics

2.5

Sportlerinnen und Sportler, die ihren Titel kampflos oder als Letzter, wenn kein Ausscheidungswettbewerb vorausging, errungen haben, können nicht geehrt werden. Altersklassenmeisterschaften sind hiervon ausgenommen.


3. Ehrung von verdienten Mitgliedern und Funktionären

Neben den aktiven Sportlerinnen und Sportlern sollen Funktionäre des Sports ausgezeichnet werden, die sich durch langjährige, herausragende ehrenamtliche Arbeit um den Sport in der Stadt Rendsburg verdient gemacht haben (z. B. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen, Mannschafts- und Jugendbetreuer/-innen, Schiedsrichter).

Die Vorschläge sind von den Sportvereinen zu begründen.

Über die Ehrung entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.


4. Sportler des Jahres

Traditionell werden anlässlich der Sportlerehrung die Sportlerin / der Sportler des Jahres (1. - 3. Platz) sowie die Mannschaft des Jahres weiblich und männlich bekanntgegeben.

Die Wahl erfolgt durch ein Gremium, bestehend aus:

- dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

- dem / der stv. Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

- einem / einer Vertreter/-in des Kreissportverbandes

- einem /einer Sportredakteur/in der Landeszeitung und

- dem / der Fachbereichsleiter/-in des Fachbereiches I – Bürgerdienste -

Dem Gremium sind die gemeldeten Sportlerinnen und Sportler durch den zuständigen Fachdienst vorzulegen.


5. Meldetermin

Für die von den Vereinen einzureichenden Vorschläge wird ein Meldetermin von der Verwaltung festgelegt.

Vorschläge nach dem Meldetermin bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.


Form der Ehrung

Die Ehrungen werden im Rahmen eines Empfanges der Stadt Rendsburg durchgeführt. Hierzu werden auch Vertreter der Vereine eingeladen.

Für die Schulen werden die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie die Sportlehrerin bzw. der Sportlehrer eingeladen.

Die zu ehrenden Personen erhalten eine Urkunde und eine Medaille.

Die Sportlerin / der Sportler des Jahres erhält zusätzlich ein Geschenk der Stadt.


7. Schlussbestimmungen

Aus den vorstehenden Richtlinien können keine Rechte irgendwelcher Art hergeleitet werden.


8. Inkrafttreten

Der I. Nachtrag zu den Richtlinien über die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg tritt nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Soziales vom 27.11.2024 am 01.01.2025 in Kraft.

Rendsburg, den 09.12.2024

gez. J. Sönnichsen

Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin


Zurück zur Auswahl
https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/grundsaetze-und-richtlinien-fuer-die-sportlerehrung-der-stadt-rendsburg-297634792/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

Nach oben

Ortsrecht Teil B zum Download

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung Fairtrade-Stadt