Grundsätze und Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Grundsätze und Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg
erlassen am: 27.11.2024 | i.d.F.v.: 09.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025
1. Allgemeines
Durch die Sportlerehrung sollen besonders verdiente Sportler/-innen und Funktionäre geehrt werden. Es soll dadurch die wichtige Rolle, die der Sport in der Stadt Rendsburg spielt dargestellt und auf seine Bedeutung hingewiesen werden.
Nicht nur der Spitzensport, sondern gerade auch der Breitensport bietet den Einwohner/-innen der Stadt ein vielfältiges Angebot. Die gesundheitliche und soziale Bedeutung gilt es herauszustellen.
Weiterhin sieht die Stadt in der Ehrung von Sportfunktionären eine besondere Aufgabe. Nicht nur die Anerkennung im Einzelnen, insbesondere die existenzielle Bedeutung des Ehrenamtes für den Sport im Allgemeinen, soll dadurch gefördert werden.
2. Ehrung der Sportlerinnen und Sportler
2.1
Die Stadt Rendsburg führt eine Sportlerehrung für die Leistungen des vergangenen Jahres durch.
Unabhängig davon können besondere herausragende sportliche Leistungen z. B. Europa-, Weltmeisterschaften oder Teilnahme an olympischen Spielen zeitnah gewürdigt werden.
2.2
Vorschlagsberechtigt sind alle Rendsburger Sportvereine, die dem Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde und dem Landessportverband Schleswig-Holstein angehören und deren Sportlerinnen und Sportler ihre Leistungen in einem vom Deutschen Sportbund anerkannten Verband erbracht haben.
Vorschlagsberechtigt sind auch die Rendsburger Schulen für erfolgreiche Schulsportlerinnen und Schulsportler.
In besonderen Einzelfällen können auch Sportlerinnen und Sportler aus Rendsburg geehrt werden, die eine besonders herausragende sportliche Leistung erbracht haben und keinem Rendsburger Sportverein angehören.
2.3
Vorgeschlagen werden können aktive Sportlerinnen und Sportler, die im Vorjahr besondere Leistungen in einer vom Deutschen Sportbund anerkannten Disziplin erbracht haben. Die Vorschläge sind zu begründen.
2.4
Als besondere Leistungen gelten
- erste Plätze bei Landes- oder höherwertigen Meisterschaften
- 2. und 3. Plätze bei Deutschen oder höherwertigen Meisterschaften
- Aufstellung eines deutschen, Europa- Welt- oder olympischen Rekordes
- Berufung in eine Nationalmannschaft oder in einen Bundeskader
- Nominierung für Weltmeisterschaften bzw. Olympische Spiele
- Erwerb des Sportabzeichens in Gold – ab zwanzig Mal
- Teilnahme bei den Paralympics
2.5
Sportlerinnen und Sportler, die ihren Titel kampflos oder als Letzter, wenn kein Ausscheidungswettbewerb vorausging, errungen haben, können nicht geehrt werden. Altersklassenmeisterschaften sind hiervon ausgenommen.
3. Ehrung von verdienten Mitgliedern und Funktionären
Neben den aktiven Sportlerinnen und Sportlern sollen Funktionäre des Sports ausgezeichnet werden, die sich durch langjährige, herausragende ehrenamtliche Arbeit um den Sport in der Stadt Rendsburg verdient gemacht haben (z. B. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen, Mannschafts- und Jugendbetreuer/-innen, Schiedsrichter).
Die Vorschläge sind von den Sportvereinen zu begründen.
Über die Ehrung entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
4. Sportler des Jahres
Traditionell werden anlässlich der Sportlerehrung die Sportlerin / der Sportler des Jahres (1. - 3. Platz) sowie die Mannschaft des Jahres weiblich und männlich bekanntgegeben.
Die Wahl erfolgt durch ein Gremium, bestehend aus:
- dem / der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
- dem / der stv. Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
- einem / einer Vertreter/-in des Kreissportverbandes
- einem /einer Sportredakteur/in der Landeszeitung und
- dem / der Fachbereichsleiter/-in des Fachbereiches I – Bürgerdienste -
Dem Gremium sind die gemeldeten Sportlerinnen und Sportler durch den zuständigen Fachdienst vorzulegen.
5. Meldetermin
Für die von den Vereinen einzureichenden Vorschläge wird ein Meldetermin von der Verwaltung festgelegt.
Vorschläge nach dem Meldetermin bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
Form der Ehrung
Die Ehrungen werden im Rahmen eines Empfanges der Stadt Rendsburg durchgeführt. Hierzu werden auch Vertreter der Vereine eingeladen.
Für die Schulen werden die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie die Sportlehrerin bzw. der Sportlehrer eingeladen.
Die zu ehrenden Personen erhalten eine Urkunde und eine Medaille.
Die Sportlerin / der Sportler des Jahres erhält zusätzlich ein Geschenk der Stadt.
7. Schlussbestimmungen
Aus den vorstehenden Richtlinien können keine Rechte irgendwelcher Art hergeleitet werden.
8. Inkrafttreten
Der I. Nachtrag zu den Richtlinien über die Sportlerehrung der Stadt Rendsburg tritt nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Soziales vom 27.11.2024 am 01.01.2025 in Kraft.
Rendsburg, den 09.12.2024
gez. J. Sönnichsen
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin
Ortsrecht Teil B zum Download
-
01_1_a_Hauptsatzung.pdf 142 KB
-
01_1_b_Zustaendigkeitsordnung_zur_Hauptsatzung.pdf 81 KB
-
01_2_Geschaeftsordnung_Ratsversammlung.pdf 125 KB
-
01_3_Richtlinen_Ehrenpreis.pdf 56 KB
-
E__1_Betriebssatzung_Abwasser.pdf 283 KB
-
E__2_Abwasserbeseitigungssatzung.pdf 331 KB
-
E__3_Beitrags-_und_Gebuehrensatzung_Abwasser.pdf 273 KB
-
E__5_Friedhofsordnung.pdf 179 KB
-
E__6_Betriebssatzung_Umwelt-_und_Technikhof.pdf 97 KB
-
E__10_Tarif_Leistungen_Umwelt_und_Technikhof.pdf 51 KB
-
E__11_Gebuehrensatzung_Friedhof.pdf 89 KB
-
III_1_1_Parkgebuehren_Tarifordnung.pdf 104 KB
-
III_1_3_Kostenerstattungssatzung.pdf 122 KB
-
III_1_4_Ausbaubeitragssatzung.pdf 176 KB
-
III_1_6_Erschliessungsbeitragssatzung.doc.pdf 96 KB
-
III_1_7_Stellplatzabloesesatzung.pdf 126 KB
-
III_4_1_Gestaltungssatzung_Innenstadt.pdf 478 KB
-
III_4_6_Sanierungssatzung_Rendsburger_Altstadt.pdf 769 KB
-
III_4_7_Besonderes_Vorkaufsrecht_Kronwerker_Moor.pdf 1,001 KB
-
III_4_8_Besonderes_Vorkaufsrecht_Feuerwache.pdf 740 KB
-
III_6_1_Sondernutzungssatzung.pdf 102 KB
-
III_6_2_Richtlinien_zur_Sondernutzungssatzung_17.08.2021.pdf 108 KB
-
III_6_3_Hafensatzung.pdf 122 KB
-
III_6_4_Anlage1_zur_Hafenentgeltordnung.pdf 74 KB
-
III_6_4_Hafenentgeltordnung.pdf 117 KB
-
III_6_5_Feuerwehrgebuehrensatzung.pdf 133 KB
-
III_6_6_Stadtverordnung_verkaufsoffene_Sonntage.pdf 59 KB
-
III_6_7_Parkgebuehrenverordnung.pdf 370 KB
-
III_6_8_Hafenbenutzungsordnung.pdf 241 KB
-
II_1_1_Spielgeraetesteuersatzung.pdf 164 KB
-
II_1_2_Hundesteuersatzung.pdf 119 KB
-
II_1_3_Strassenreinigungs-_und_Gebuehrensatzung.pdf 241 KB
-
II_1_4_Entschaedigungssatzung_Ehrenamt.pdf 80 KB
-
II_1_5_Hebesatzsatzung.pdf 12 KB
-
II_2-1__Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf 179 KB
-
II_4__1_Kulturfoerderrichtlinie.pdf 80 KB
-
Inhaltsverzeichnis_Teil_B.pdf 116 KB
-
I_1_10_Foerdergrundsaetze_fuer_Jugendpflegefahrten.pdf 14 KB
-
I_1_11_Archivbenutzungssatzung.pdf 130 KB
-
I_1_12_Archivgebuehrensatzung.pdf 142 KB
-
I_1__1_Benutzungsordnung_Provianthaus.pdf 706 KB
-
I_1__2_Entgeltordnung_Provianthaus.pdf 110 KB
-
I_1__3_Entgeltordnung_Museen_im_Kulturzentrum.pdf 93 KB
-
I_1__5_Satzung_Bildung_eines_Seniorenrates.pdf 108 KB
-
I_1__7_Satzung_Obdachlosenunterkuenfte.pdf 27 KB
-
I_1__8_Satzung_Hospital_zum_Heiligen_Geist.pdf 83 KB
-
I_1__9_Satzung_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf 72 KB
-
I_3_16_Mobile_und_offene_Kinder-_und_Jugendarbeit.pdf 348 KB
-
I_3_17_Satzung_fuer_die_Kindertagesstaetten_in_Traegerschaft_der_Stadt_Rendsburg.pdf 4 MB
-
I_3_18_Gebuehrensatzung_Kindertagesstaetten.pdf 2 MB
-
I_3_19_Richtlinie_ueber_die_Beteiligung_von_Jugendlichen.pdf 77 KB
-
I_3_20_Richtlinien_Sportlerehrung.pdf 43 KB
-
I_3__1__Sportstaettenordnung.pdf 78 KB
-
I_3__2_Satzung_Nutzung_Schulraeume_und_Hallen.pdf 26 KB
-
I_3__3_Benutzungs_und_Gebuehrensatzung_Stadtbuecherei.pdf 96 KB
-
I_3__4_Richtlinie_Vergabe_von_Mitteln_aus_dem_Verfuegungsfond_Stadtteil_Mastbrook.docx.pdf 81 KB
-
I_3__5_Benutzungsordnung_Mehrzweckhalle_Mastbook.pdf 111 KB
-
I_3__6_Richtlinie_zur_Foerderung_von_Betreuungsangeboten_in_der_Primarstufe.pdf 95 KB
-
I_3__7_Entgeltordnung_Mehrzweckhalle_Mastbook.pdf 18 KB
-
I_3__8_Marktsatzung.pdf 378 KB
-
I_3__9_Entgeltordnung_Nordmarkhalle_und_Willy_Brandt_Platz.pdf 117 KB
-
I_3__10_Benutzungsordnung_fuer_die_Nordmarkhalle__u_den_Willy_Brandt_Platz.pdf 91 KB
-
I_3__11_Vergaberichtlinien_Wochenmaerkte.pdf 41 KB
-
I_3__14_Buergerschaftliche_Begegnungen_Partner-_und_Freundschaftskommunen.pdf 111 KB
-
I_3__15_Richtlinie_Sportfoerderung.pdf 130 KB
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66