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Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg

Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg

erlassen am: 27.04.2023 | i.d.F.v.: 03.05.2023 | gültig ab: 01.05.2023

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl Schl.-H. S. 153) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564). wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.04.2023 folgende I. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook in Rendsburg erlassen:


§ 1 Höhe der Entgelte

(1)

Für die Benutzung der Räume in der Mehrzweckhalle werden folgende Entgelte festgesetzt:

a) bei kommerziellen Veranstaltungen
für die Halle 200,00 €
für den Multifunktionsraum 100,00 €
für das Foyer(Einzelnutzung) 50,00 €
für Küchenbenutzung 40,00 €
b) bei nicht kommerziellen Veranstaltungen
für die Halle 100,00 €
für den Multifunktionsraum 50,00 €
für das Foyer (Einzelnutzung) 25,00 €
für Küchenbenutzung 20,00 €

Die Gebühren nach Ziff. 1 b) für stadtteilbezogene Veranstaltungen werden Rendsburger Vereinen und Verbänden, die regelmäßig die Mehrzweckhalle nutzen, erlassen.

c) In dem Entgelt sind die Kosten für Heizung und Beleuchtung, die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungsgegenstände und des Geschirrs enthalten.
d) Sporthallennutzung der Mehrzweckhalle Mastbrook für Rendsburger Vereine und Verbände
für die gesamte Halle je Stunde 2,00 €
für die Hälfte der Halle je Stunde 1,00 €
für den Multifunktionsraum 1,00 €
Die Entgelte für die o. g. Sporthallennutzung sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der zurzeit geltenden Höhe (19 %) ist hinzuzurechnen.
e) Bei Nutzung von auswärtigen Vereinen und Verbänden, mit Ausnahme der Kreis- und Landesverbände im Sportbereich, wird zusätzlich zur Gebühr nach § 1 Ziff. 1 d) folgende Pauschale erhoben: 90,00 €
Sporthalle je Nutzung
Die Entgelte für die o. g. Sporthallennutzung sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der zurzeit geltenden Höhe (19 %) ist hinzuzurechnen.
f) Bei Nutzungen der Räume nach Ziffer 1. a) und b) kann eine angemessene Kaution bis zum 10fachen Satz der Nutzungsgebühr erhoben werden. Die Kaution ist zusammen mit dem zu entrichtenden Benutzungsentgelt eine Woche vor Beginn der Veranstaltung an die Stadtkasse der Stadt Rendsburg zu entrichten.
g) Auf Verlangen der Stadt Rendsburg sind die BenutzerInnen verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden unter Einbeziehung von Vandalismusschäden abzuschließen. Der Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung ist eine Woche vor der Veranstaltung der Stadt Rendsburg vorzulegen.

§ 2 Fälligkeit des Entgeltes

Das Benutzungsentgelt nach § 1 a), b) und e) ist eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Rendsburg einzuzahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Nutzung der Räume verweigert werden. Das Benutzungsentgelt nach § 1 d) wird einmal jährlich gesondert abgerechnet. Hier wird auf die entsprechende Regelung in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die außerschulische Benutzung städtischer Schulräume sowie Turn- und Sporthallen verwiesen.


§ 3 Ausnahmeregelungen

In begründeten Einzelfällen kann der zuständige Fachdienst über Ausnahmeregelungen entscheiden.


§ 4 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Rendsburg, 03.05.2023

Stadt Rendsburg

gez. Sönnichsen

Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/entgeltordnung-fuer-die-mehrzweckhalle-mastbrook-in-rendsburg-267734881/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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