Seniorengerechtes Wohnen „Wohnen mit oder ohne Service“
Die hier verlinkte Datei enthält eine Übersicht zum seniorengerechten Wohnen, mit und ohne Service. Stand: April 2023
Erläuterungen:
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung muss die Wohnberechtigung erfüllt sein. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen.
Bei einer Antragstellung sind Sie verpflichtet, alle Einkommensnachweise bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden Ihnen gerne von unseren Mitarbeiterinnen im Bürger- und Sozialbüro, Am Gymnasium 4 erläutert.
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
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