EU-Umgebungslärm 4. Stufe
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. zu Berechnungsverfahren.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden mit Ausnahme für Haupteisenbahnstrecken. Hierfür ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:
• Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
• Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne.
Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.
Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und Umgebung ist betroffen, da er sich in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und einer Haupteisenbahnstrecke mit über 30.000 Zügen pro Jahr befindet.
Dies sind die Bundesautobahnen A7 und A 210, die Bundesstraßen B 202, B 203 und B 77 sowie innerstädtische Straßen und die Eisenbahnstecke Richtung Norden.
Basierend auf den Lärmkarten sind bis zum 18.07.2018 von den Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen die Lärmsituation bewertet wird sowie Lärmbelastungen entgegengewirkt und ruhige Gebiete geschützt werden sollen.
Lärmkarten und Lärmaktionspläne der zweiten Stufe 2012/2013 sind zu überprüfen und soweit erforderlich zu überarbeiten. Der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit wird dabei eine zentrale Rolle zugewiesen.
Lärmkartierung EU-Umgebungslärmrichtlinie 4. Stufe LDEN
Lärmkartierung EU-Umgebungslärmrichtlinie 4. Stufe LN Rendsburg
Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung der Ratsversammlung am 21.03.2024
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