Vorortbahn Kiel-RD-Fockbek
Allgemeine Informationen
Auf der knapp 40 km langen Bahnstrecke zwischen Kiel und Rendsburg sollen ab 2013 alle 30 Minuten Züge fahren und mehrere Zwischenhalte einlegen.
Mit diesem Takt kann mittelfristig ein sogenanntes "Schnell-Langsam-Konzept" realisiert werden. Danach startet stündlich zwischen Kiel und Husum in beide Richtungen ein schneller Zug mit einem einzigen Zwischenhalt.
Ergänzend dazu verkehrt halbstündlich zwischen Kiel und Rendsburg ein langsamer Zug mit mehreren Zwischenhalten. Um die daraus resultierende Standzeit des langsamen Zuges in Rendsburg auszunutzen, wird von der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) untersucht, den Zug bis nach Fockbek fahren zu lassen und weitere Halte (Büdelsdorf, Stadtteil Mastbrook und Büsumer Straße) einzurichten.
Fragen und Antworten
Im Nachfolgenden finden Sie die Antworten der LVS zu den Fragen der Bürgerinitiative.
1. Warum hat die Stadt Rendsburg die Bahnstrecke gekauft?
Der ca. 3 km lange Gleisabschnitt zwischen der Weiche 89 (nördlich der Eckernförder Straße) und der Gemeindegrenze Fockbek stellt die Zufahrt zum städtischen Industriegleis Büsumer Straße dar. Um diese Zufahrt zu erhalten, hat die Stadt Rendsburg das Gleis mit sämtlichen technischen Anlagen zunächst von der Deutschen Bahn AG gemietet und Mitte 2008 gekauft. Es bestanden Planungen, auf den nicht benötigten Flächen (westlich der Büsumer Straße bis Fockbek) einen Geh- und Radweg zu errichten.
2. Wird die Stadt Rendsburg Netzbetreiber der Bahnstrecke?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Stadt Rendsburg bleibt - wie heute - Betreiber der Schieneninfrastruktur (mit allen Rechten und Pflichten) oder sie verkauft die Strecke an einen Netzbetreiber, dies kann z.B. die DB AG oder eine der in Schleswig-Holstein tätigen nicht bundeseigenen Eisenbahngesellschaften (AKN, NEG) sein. Aufgrund der Tatsache, dass das Betreiben einer Bahnstrecke für den Personenverkehr nicht mit dem Betrieb eines Anschlussgleises für den Güterverkehr vergleichbar ist (hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit, andere technische Ausstattung) ist es empfehlenswert, die Bahnstrecke zu verkaufen.
3. Sind die Mittel vom Bund über einen bestimmten Zeitraum zweckgebunden und müssen bei einer Stilllegung der Strecke Gelder zurückgezahlt werden?
Die Mittel des Bundes sind zweckgebunden und müssen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden. Die Zweckbindung besteht über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren.
4. Nimmt die Stadt Rendsburg Mieteinnahmen für die Strecke ein und muss dafür im Gegenzug die Instandhaltung und die Wartung übernehmen?
Dieses Modell würde zum Tragen kommen, wenn die Stadt Rendsburg die Strecke in ihrem Eigentum behalten würde. Als Eisenbahninfrastrukturbetreiber würde sie dann Trassen- und Stationsentgelte kassieren und damit Betrieb und Instandhaltung der Bahnstrecke finanzieren können. Sie könnte die Höhe der Trassen- und Stationsentgelte so festlegen, dass der Betrieb der Strecke in jedem Fall kostendeckend erfolgen würde.
5. Kann die Stadt Rendsburg im Falle eines Unfalls auf Schadenersatz verklagt werden, wenn z.B. eine Schranke nicht richtig funktioniert hat?
Sollte die Stadt Rendsburg Betreiber der Eisenbahninfrastruktur bleiben, dann würde sie selbstverständlich auch die üblichen Pflichten eines Betreibers der Eisenbahninfrastruktur wahrnehmen müssen. Selbstverständlich gibt es hierfür aber auch Haftpflichtversicherungen.
6. Muss die Stadt Rendsburg den Winterdienst übernehmen?
Sollte die Stadt Rendsburg weiterhin Betreiber der Schieneninfrastruktur bleiben, müsste sie auch den Winterdienst übernehmen. Ansonsten wäre der andere Betreiber in der Pflicht.
7. lst der Kreis Rendsburg-Eckernförde über die laufenden Kosten informiert und auch bereit dauerhaft den Bus und die Bahn für ein und dieselbe Strecke zu subventionieren?
Die Finanzierung des Bahnverkehrs auf der Strecke würde dem Land Schleswig-Holstein obliegen. Dieses kann den Bahnverkehr auf der geplanten Strecke in Richtung Fockbek vor allen Dingen aufgrund der Nutzung der Standzeit eines Triebwagens im Rendsburger Bahnhof finanzieren. Es ist also keine Subvention des Bahnbetriebes durch den Kreis erforderlich.
8. Kann es zu einem Kostenausgleich zwischen Stadt und dem Kreis zu Lasten der Stadt Rendsburg kommen?
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist an der Umsetzung der zurzeit vorliegenden Planung nicht beteiligt. Insofern steht ein Kostenausgleich zwischen Stadt und Kreis zu Lasten der Stadt Rendsburg nicht zur Diskussion.
9. Werden Kosten für Lärm und Sichtschutz eingeplant?
Wo rechtlich erforderlich, werden Lärm- und Sichtschutz hergestellt. Es muss jedoch bedacht werden, dass die Lärmbelästigung durch einen stündlich einmal in jede Richtung verkehrenden leichten Triebwagen sehr gering ist und dass die Bahnstrecke bis zur Büsumer Straße heute ohnehin als Bahnstrecke gewidmet ist, d.h. Anwohner immer davon ausgehen müssen/mussten, dass die Bahnstrecke von Zügen befahren wird.
10. Wer trägt die Kosten im Fall von Vandalismus?
Die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden trägt der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur für Schäden die auf seinem Gebiet entstehen, bzw. der Verursacher der Schäden. Wenn angenommen wird, dass aufgrund der Ertüchtigung der Bahnstrecke und der dann erleichterten Begehbarkeit Vandalismusschäden auf Privatgrundstücken entstehen, so kann dem ggf. durch eine partielle Einzäunung der Strecke abgeholfen werden.
11. Wird die Straßenverkehrsführung auf Überlastung überprüft?
Wenn der Stundentakt auf der Schienenverbindung in Richtung Fockbek eingeführt werden sollte, dann werden die vorhandenen Bahnübergänge ertüchtigt. Mit moderner Bahnübergangstechnik werden Schließzeiten von 45 bis 60 Sekunden erzielt. Die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind also minimal.
Auskunft erteilt:
Ulli Clausen
Zum Download:
Präsentation des Angebotskonzeptes
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