Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen.
Beschreibung
Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen. Eine besondere Schwerpunktsetzung liegt dabei auf den schwachen Verkehrsteilnehmern, also Fußgängerinnen/Fußgängern, Radfahrerinnen/Radfahrern und Seniorinnen/Senioren. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Vermittlung von normgerechtem Verhalten gelegt.
Ziele polizeilicher Verkehrsaufklärung/-erziehung sind:
- Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse über Verhaltens- und Betriebsvorschriften,
- Förderung des Verständnisses und der Bereitschaft, Vorschriften zu befolgen und
- Entwicklung und Festigung einer sozialen und sicherheitsbewussten Einstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.
Die schulische Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrer/innen, Handpuppenbühnen und Sympathiefiguren der Landespolizei Schleswig-Holstein. Dies geschieht überwiegend in Kooperation mit der Schule und den Kindertagesstätten.
In der Schule gliedert sich der Stoff je nach Klassenstufe für den Polizeiverkehrslehrer wie folgt:
- Das Kind als Fußgänger/in im Straßenverkehr,
- das Kind als Mitfahrer/in im Kraftfahrzeug,
- die Radfahrprüfung,
- sicheres Verhalten auf dem Schulweg,
- Schülerlotsenausbildung und -betreuung,
- Mofaausbildung,
- Verhalten als Kraftfahrer/in,
- Gefahren des Alkohols und anderer Drogen im Straßenverkehr,
- Geschwindigkeitsprobleme,
- Aggressionen im Straßenverkehr.
Im außerschulischen Bereich kommen je nach Teilnehmerkreis folgende Veranstaltungen in Frage:
- Vorträge in Altenclubs und Altenheimen,
- Besuche von Jugendtreffs,
- Vorträge in Betrieben, Behörden, Vereinen, Verbänden und Verkehrsclubs,
- Kommunale Verkehrssicherheitstage/-aktionen.
Während einerseits die Beachtung von Verkehrsregeln gerade für die Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer/innen von existentieller Bedeutung ist, müssen andererseits die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen zu rücksichtsvollem und defensivem Verhalten gegenüber den Schwächeren angehalten werden. Bei allen Zielgruppen besteht in diesem Zusammenhang über die reine Vermittlung von Kenntnissen hinaus die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck der gewünschten Regelbefolgung zu verstehen.
Zuständigkeit
An die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Mit Hilfe von Schulwegplänen, die in Zusammenarbeit von Schule und Polizeiverkehrslehrern/innen erstellt werden, soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und der Verkehrswacht Schleswig-Holstein.
Die Arbeit der Polizeiverkehrslehrer
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
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Tel: +49 431 160-0
Fax: +49 431 160-5123
E-Mail: STK.Kiel.LPA[at]polizei.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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