Schulen in freier Trägerschaft
Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.
Beschreibung
Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch Schulen in freier Trägerschaft" genannt.
Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).
Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:
- Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
- Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.
Zuständigkeit
- An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Fristen
Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.
Kosten
- Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
erforderliche Unterlagen
Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.
Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen
Weitere Informationen
Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Ansprechpartner
Prof.-Koopmann-Straße 4 - 6
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 785910
Fax: +49 4331 7859120
E-Mail: ejderskolen[at]skoleforeningen.org
Herr Christian Schlömer
Mitarbeiter Ejderskolen
Arsenalstraße 2 - 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 12670
Fax: +49 4331 126714
E-Mail: gehoerlosenfachschule[at]ibaf.de
Arsenalstr. 2-10
24768 Rendsburg
Tel: 04331 12670
Fax: 04331 126714
E-Mail: gehoerlosenfachschule[at]ibaf.de
Herr Dr. Heeg
Mitarbeiter IBAF-Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH FS für Sozialpädagogik (Fachklasse für Gehörlose)
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2301
Fax: 0431 988-2529
Nobiskrüger Allee 75
24768 Rendsburg
Tel: 04331 1356010
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E-Mail: info[at]waldorfschule-rd.de
Frau Lankau-Stolte
Mitarbeiter Neue Waldorfschule Rendsburg
Schleswiger Chaussee 91
24768 Rendsburg
Tel: 04331 868755-0
Fax: 04331 868755-1
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Frau Daniel
Mitarbeiter Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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