Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.
Beschreibung
Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten
Zuständigkeit
An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und
- Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.
Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.
Ansprechpartner
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Tel: +49 800 7241428
Fax: +49 211 959-2575
E-Mail: USG[at]Bundeswehr.org
Web: www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/
Öffnungszeiten:
Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66