Geburtsnamen wiederannehmen
Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z.B. Erklärung eines Doppelnamens.
Beschreibung
Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.
Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.
Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:
- bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.
Fristen
- Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
- Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Rohwer
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Standesamt - über Amt Molfsee
Kontakt herunterladen
+49 431/6500-929
standesamt[at]molfsee.de
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Frau Ute Kasper
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4340 409-103
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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