Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Beschreibung
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.
Fristen
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
- Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
- Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
- Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis
- Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
- Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66