Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen
Die Durchführung einer beruflichen Umschulung wird durch die zuständige Stelle (zumeist Kammern) überwacht.
Beschreibung
Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.
Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Zuständigkeit
Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpartner
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 803-0
Fax: +49 4551 803-180
E-Mail: info[at]aeksh.org
Web: www.aeksh.de
Öffnungszeiten:
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift: Postfach 1738 24907 Flensburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh[at]lksh.de
Web: www.lksh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info[at]notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info[at]rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info[at]stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de
Postanschrift: 24040 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66