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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Kurztext

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

 

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Frau Birte Eggers

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt

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+49 4331 206-1211
+49 4331 206-270
birte.eggers[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Herr Daniel Alberti

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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daniel.alberti[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 8

Frau Beate Bellmann

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Birte Eggers

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11

Frau Tatjana Erlenbusch

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 7

Frau Sandra Looft

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Birte Milkus

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1249
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Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 5

Frau Doris Reiher

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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Frau Mareike Reschka

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1249
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Frau Denise Schütt

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-270
Denise.Schuett[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 8


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
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Frau Birte Eggers

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Standesamt

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+49 4331 206-1211
+49 4331 206-270
birte.eggers[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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Rendsburg Tourismus und Marketing
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