Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können.

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Ausgenommen sind die in § 76 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genannten Fälle. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Schleswig-Holstein.

Die Ausführungsgenehmigung wird gemäß § 76 Abs. 5 LBO in ein Prüfbuch eingetragen.

 

Landeshauptstadt Kiel, Bauaufsichtsbehörde, für Genehmigungen in ganz Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

„Durch die Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Ausführungsgenehmigungen von Fliegenden Bauten vom 15. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 4) wurde die Befugnis zur Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nach § 76 Absatz 3 bis 5 der Landesbauordnung auf die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel übertragen. Die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel wird bei der Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten vertreten durch das Prüfamt für Standsicherheit bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel.

Die Kontaktadresse lautet:

Landeshauptstadt Kiel

Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation

Prüfamt für Standsicherheit

Fliegende Bauten Schleswig-Holstein

Fleethörn 9

24103 Kiel

Tel. 0431/901-2656

Fax 0431/901-742656

E-Mail: Fliegende-Bauten-SH@kiel.de

Für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten nach § 76 Absatz 7 Landesbauordnung sind weiterhin die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.“

 

Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • § 76 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 3.

§ 76 LBO

8. VO-LBO

BauGebVO

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Herr Jörg Brumm

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-487
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 415

Herr Frank Evers

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-150
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 409


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2656 Fax: +49 431 901-742656 E-Mail: pruefamtfuerbaustatik[at]kiel.de Web: www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=223499736

Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel


Nach telefonischer Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung Fairtrade-Stadt