Tiere: Schlachten - Erlaubnis
Wer Tiere gewerbsmäßig schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Weiterhin sind in Deutschland für das Schlachten von Tieren bestimmte artspezifische Betäubungs- und Tötungsverfahren vorgeschrieben, die § 12 sowie in der Anlage 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) aufgeführt sind.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
- Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtetächtet werden sollen.
Rechtsgrundlage
§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),
Weitere Informationen
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2149
Fax: 0461 85-2883
E-Mail: veterinaer[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Veterin%C3%A4rdienste
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66