Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Schleswiger Straße 76
24941 Flensburg
Tel: 0461 85-8000
Fax: 0461 85-8180
E-Mail: info[at]tbz-flensburg.de
Web: www.tbz-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Kundenzentrum
Montag - Donerstag 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Am Gymnasium 4
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