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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen

Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als Flüchtling anerkannte Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.



Staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können nach einer Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Ehegatten
  • Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder

Kurztext

  • Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen als staatenlos anerkannten oder als Flüchtlinge anerkannten Personen beziehungsweise ihrer Beteiligung
  • Staatenlose Personen, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können den Antrag auf Nachbeurkundung stellen.
  • Die Nachbeurkundung kann durch die Eheleute beantragt werden. Sind beide verstorben, können auch deren Eltern oder Kinder den Antrag stellen.
  • zuständig: das Standesamt des Wohnortes, des letzten Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

 

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.

 

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

 

  • Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • Gültiger Reiseausweis
  • Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
    • Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
  • Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
  • Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
    • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist („Rechtskraftvermerk“).
  • Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
    • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
  • Weitere Unterlagen
    • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

 


Ansprechpartner

Friesische Straße 25 24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2408 Fax: 0461 85-1833 E-Mail: standesamt[at]flensburg.de Web: www.flensburg.de/Standesamt

Postanschrift: 24931 Flensburg


Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur für die Durchführung von Eheschließungen geöffnet
Samstags Eheschließungen nur nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie unsere Kontaktformulare!


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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