Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
Beschreibung
Der Klimaschutz ist neben einer weltweiten Debatte auch eine kommunale Aufgabe. Hier müssen Städte und Gemeinden regionale Maßnahmen entwickeln und diese realisieren, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Regionale Hinweise
Die Flensburger Klimaschutzstrategie - Der Weg zur CO2-Neutralität im Jahr 2050
Wie das Ziel des Klimapakt Flensburg e.V. erreicht werden kann, Flensburg bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu machen, wird durch die lokale Klimaschutzstrategie dargestellt. Diese Strategie wurde erstmals im Jahr 2011 im Rahmen der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts erarbeitet und im Jahr 2012 im Projekt ,,Masterplan 100 % Klimaschutz vertieft und erweitert.
Bei der Entwicklung der Strategie durch die Europa-Universität Flensburg war es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Einwohner*innen und Expert*innen mit beteiligt wurden. Diese Beteiligung erfolgte im Rahmen von 16 Workshops, an denen ca. 200 Personen aus ca. 50 Organisationen und Unternehmen teilgenommen haben. Die Klimaschutzstrategie zeigt auf, welche Maßnahmen in den Sektoren Haushalte, Mobilität, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie sowie Energieversorgung umgesetzt werden müssen, um den Energieverbrauch und den Treibhausgasausstoß in der Stadt zu reduzieren. In Form eines detaillierten Handlungsplanes zeigt das Konzept auf, wer (welche Akteure oder Bevölkerungsgruppen?) wann (zu welchem Zeitpunkt bis zum Jahr 2050?) wie (durch die Umsetzung welcher Maßnahmen?) zur Zielerreichung beitragen kann.
Da sich die Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und wichtige Maßnahmen laufend verändern, wird die Klimaschutzstrategie in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Entwicklungen angepasst (z.B. geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder die Preisentwicklung wichtiger Energieträger).
Link auf unsere Homepage: www.flensburg.de
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
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24937 Flensburg
Tel: +49 461 85-0
Fax: +49 461 85-1675
E-Mail: stadtentwicklung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Wohnen-Wirtschaft/Strategische-Projekte-Verkehr-und-Umwelt
Postanschrift: 24931 Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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