Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Beschreibung
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Zuständigkeit
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
verwandte Vorgänge
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 8115-0
Fax: 0461 8115-155
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
Mo. - Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Di. nachm. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Do. nachm. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Führerscheinstelle:
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do. nachm. 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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