Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
verwandte Vorgänge
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- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-0
E-Mail: wsh[at]flensburg.de
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Nach Terminvereinbarung
Montag, Donnerstag, Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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