Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
- Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
- Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
- Wirbellose Tiere,
- tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
- Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
- Nager und Hauskaninchen.
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
Zuständigkeit
- Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
- Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
- EU-Heimtierausweis
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
Ansprechpartner
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2149
Fax: 0461 85-2883
E-Mail: veterinaer[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Veterin%C3%A4rdienste
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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