Ferienangebote für Kinder
Viele Gemeinden und Städte bieten in den Sommerferien ein Ferienprogramm an.
Beschreibung
Gerade in den Sommerferien bieten die meisten Gemeinden und Städte umfangreiche Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler. Informationen hierüber finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Amtes, zum Beispiel durch Suche nach den Stichworten Ferienangebote, Angebote für Kinder, Freizeitangebote oder Ferienpass.
Regionale Hinweise
Ferienangebote/Kinder und Jugendliche
Ferienpass für Kinder und Jugendliche
Ferienschwimmen
Aufgrund der Corona-Pandemie findet derzeit kein Ferienschwimmen statt.
Das Bildungs- und Sportbüro der Stadt Flensburg bietet in den Ferien gemeinsam mit der Förde Bäder GmbH ein kostenloses Ferienschwimmen an. Teilnehmen können Schüler*innen der 1. Klasse bis einschließlich 5. Klasse einer Flensburger Schule, die Schwimmen lernen möchten und die ihren Wohnsitz in Flensburg haben.
Kinderferienwerk: Ohne Eltern in die Ferien!
2020: Wegen der Corona-Pandemie werden derzeit keine Freizeiten im Rahmen des Ferienwerks vermittelt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
In den Sommerferien am Strand liegen, die Natur im Wald erleben, Nordsee-Inseln wie Sylt oder Föhr kennen lernen, das wärmere Ausland wie Italien besuchen, mit dem Kanu durch die Flüsse paddeln, Drachen steigen lassen, basteln, grillen, toben, Spaß haben und noch viele andere tolle Sachen machen.
Dies alles ist für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht das große Geld verdienen, nicht immer so ohne weiteres möglich.
Deshalb vermittelt das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Flensburg im Rahmen des Jugendferienwerkes Ferienfahrten von Jugendzentren, Vereinen, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen.
Damit stehen durch verschiedene Fahrten kostengünstige, erlebnisreiche und aktive Ferienangebote zur Verfügung.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren, deren Eltern bzw. allein erziehenden Mütter oder Väter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Auch wenn das Familieneinkommen knapp über den Sozialhilferegelsätzen liegt, ist eine Vermittlung möglich.
Im Regelfall übernimmt das Kinder- und Jugendbüro zwei Drittel der entstehenden Fahrtkosten, die Familie muss ca. ein Drittel der Kosten und das Taschengeld zahlen.
Zusätzlich sind auch Familienfreizeiten möglich.
Kinder- und Jugendbüro der Stadt Flensburg
0461/85-2750, Matina Korb
Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde- Amts- oder Stadtverwaltung
Weitere Informationen
Gegebenenfalls ist Ihre Familie anspruchsberechtigt, Zuwendungen Ihrer Kommune zu Ferienmaßnahmen (Familienferienerholung) zu erhalten.
Ansprechpartner
Schützenkuhle 26
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2794
Fax: 0461 85-2092
E-Mail: kinder-und-jugend-buero[at]flensburg.de
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch:
8.00-16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00-17.30 Uhr
Freitag:
8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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