Fahrerlaubnisklassen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.
Beschreibung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Zuständigkeit
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises)
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 8115-0
Fax: 0461 8115-155
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
Mo. - Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Di. nachm. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Do. nachm. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Führerscheinstelle:
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do. nachm. 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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