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Einschulungsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter Schleswig-Holstein
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Rechtsgrundlage
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben
Ansprechpartner
Norderstraße 58-60
24939 Flensburg
Tel: 0461 85-2600
E-Mail: gesundheitsdienste[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/gesundheitsdienste
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Aufgrund des derzeitigen hohen Arbeitsaufkommens ist das Corona-Team der Gesundheitsdienste aktuell nicht direkt telefonisch erreichbar. Sie können uns über 0461 85-4400 aber eine Nachricht hinterlassen.
Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Für Anfragen und Terminabsprachen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0461/85 2600.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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