Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Ansprechpartner
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-0
Fax: 0461 85-2305
E-Mail: bauordnung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/bauordnung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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