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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Munketoft 14 24937 Flensburg
Tel: +49 461 85-2258 Fax: +49 461 85-2974 E-Mail: wasserbehoerde[at]flensburg.de Web: www.flensburg.de/Gew%C3%A4sserschutz-Untere-Wasserbeh%C3%B6rde-UWB-

Postanschrift: 24931 Flensburg


Termine nur nach Vereinbarung
Mo.-Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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