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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz

 


Ansprechpartner

Munketoft 14 24937 Flensburg
Tel: +49 461 85-2258 Fax: +49 461 85-2974 E-Mail: wasserbehoerde[at]flensburg.de Web: www.flensburg.de/Gew%C3%A4sserschutz-Untere-Wasserbeh%C3%B6rde-UWB-

Postanschrift: 24931 Flensburg


Termine nur nach Vereinbarung
Mo.-Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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