Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
Das Liegenschaftskataster enthält Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein. Jede/jeder hat das Recht auf Einsichtnahme oder Auskunftserteilung.
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Auszug aus LiegenschaftsbuchBeschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein, zu denen zum Beispiel die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eigentümerinnen/Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Zuständigkeit
- An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
- an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
- an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbeschreibung) werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
- Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen
- Einsicht in Bauakten beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Veränderungssperren
Ansprechpartner
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Tel: +49 431 383-0
Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle[at]LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
Postanschrift: 24062 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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