Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Regionale Hinweise
Die Hundesteuersatzung der Stadt Büdelsdorf sieht bezüglich der Hundeanmeldung bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes eine abweichende Regelung vor.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Büdelsdorf braucht ein Hund nicht versteuert zu werden, wenn dieser nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen wird oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten wird.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
Fax: +49 4331 355-377
E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de/
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung
Frau Matthiesen-Keyif
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
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+49 4331 355-322
+49 4331 355-377
matthiesen-keyif[at]buedelsdorf.de
Zimmer:
Etage: II. OG | Raum: 2.05
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
Fax: +49 4331 355-377
E-Mail: internet[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Gnädinger
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet Finanzen
Fachbereich B - Finanzen und Innerer Service
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+49 4331 355-322
+49 4331 355-38322
gnaedinger[at]buedelsdorf.de
Etage:
DG
|
Zimmer:
2.05
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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