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Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
verwandte Vorgänge
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Wanderlager anzeigen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Hauptstraße 37
24647 Wasbek
Tel: +49 4321 61614
E-Mail: buergermeister[at]wasbek.de
Web: www.wasbek.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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