Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Direkt online beantragen:
Hundesteueran-/-abmeldungBeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Regionale Hinweise
Eine Anleitung zur Erstellung eines Servicekonto Plus finden Sie hier:
Online-Behördengang · Stadt Neumünster (neumuenster.de)
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Hauptstraße 37
24647 Wasbek
Tel: +49 4321 61614
E-Mail: buergermeister[at]wasbek.de
Web: www.wasbek.de
Tel: +49 4321 942-2351
Fax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/verwaltung-politik/verwaltung/finanzen
Postanschrift: Großflecken 59 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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