Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Weitere Informationen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Hauptstraße 60
24634 Padenstedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Sebastian Barth
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5305
sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de
Dörte Blöckert
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5308
doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de
Nicole Falk
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5302
nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de
Bettina Harms
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5309
bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de
Heidi Omnitz
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+49 4871 36-5303
Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de
Claudia Richter
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5307
claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de
Svenja Struve
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5301
svenja.struve[at]amt-mittelholstein.de
Ines Weimer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5310
ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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