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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben

Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben

Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

 

Regionale Hinweise

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

Regionale Hinweise

Es wird eine Gebühr in Höhe von 42,60 Euro erhoben.

 

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

 

Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Marie Claußen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-163
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501

Frau Silvia Grudda

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-1286
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533

Frau Jessica Hinz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-283
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515

Frau Cornelia Proplesch

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-285
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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