Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Weitere Informationen
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Ansprechpartner
Hauptstraße 60
24634 Padenstedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Sebastian Barth
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5305
sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de
Dörte Blöckert
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5308
doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de
Nicole Falk
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5302
nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de
Bettina Harms
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5309
bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de
Heidi Omnitz
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5303
Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de
Claudia Richter
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5307
claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de
Svenja Struve
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5301
svenja.struve[at]amt-mittelholstein.de
Ines Weimer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5310
ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66