Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Jeanette Suhr
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/2 - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-5202
+49 4871 36-36
jeanette.suhr[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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