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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Am Markt 15 24594 Hohenwestedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Jeanette Suhr

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/2 - Ordnungsamt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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24768 Rendsburg

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