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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Vormundschaft

Vormundschaft

Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.

Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.

Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,

  • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
  • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
  • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.

Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).

 

Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kinder- und Jugendhilfe

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 2 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2020 Fax: +49 4321 942-2721 E-Mail: unterhaltsvorschusskasse[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/vormundschaft


Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache

Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Abteilung Amtsvormundschaften

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2271 / +49 4321 942-2723 / +49 4321 942-2719 / +49 4321 942-2717 / +49 4321 942-2336 /


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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