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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

 

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

 

Keine

 

Keine

 

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

 

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

 


Ansprechpartner

Steinmetzstraße 1 - 11 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5 Fax: +49 4321 13338 E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2293 E-Mail: wohngeldstelle[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bildung-und-teilhabe


Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2541

Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2762


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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