Veterinärangelegenheiten
Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch.
Beschreibung
Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.
Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:
- Erhaltung der Tiergesundheit, das heißt Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
- Verhüten und Bekämpfen bestimmter, vom Tier auf den Menschen oder von Tier zu Tier übertragbarer Krankheiten (Tierseuchenbekämpfung),
- Schützen des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Erhalten und Steigern der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
- Ein- und Ausfuhr lebender Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen und
- tierärztliches Berufsrecht.
Regionale Hinweise
Wichtige Info: Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist aktuell unter der E-Mail-Adresse info[at]lsh.landsh.de zu erreichen!
Zahlreiche Merkblätter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Neumünster finden Sie auf der Seite >> Formulare, Merkblätter und Hinweise unter dem Punkt Veterinäramt.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)),
- das Landeslabor (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder
- an die Kreise/kreisfreien Städte (Veterinärämter).
Weitere Informationen
Eine Liste der Veterinärämter und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ansprechpartner
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
Großflecken 23
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2559
Fax: +49 4321 942-2082
E-Mail: veterinaer[at]neumuenster.de
Web: termin.neumuenster.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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