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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.

 

Regionale Hinweise

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.

 

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG

 

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.

 


Ansprechpartner

Roonstraße 42 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655

Straßenbeleuchtung, Straßenlaternen

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2615


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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