Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Beschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Regionale Hinweise
- Weitere Informationen zu Leistungen und Ansprechpersonen in der Abteilung Tiefbau
- Klimaschutz: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Neumünster
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Weitere Informationen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
Ansprechpartner
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914
Fax: +49 4321 942-2673
E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/tiefbau
Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655
Straßenbeleuchtung, Straßenlaternen
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2615
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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