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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

 

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

 

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2685 Fax: +49 4321 942-2624 E-Mail: bauaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bauaufsicht


Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2732 Fax: +49 4321 942-2090 E-Mail: verkehrsaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/verkehrsaufsicht/


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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