Seniorenpass
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.
Regionale Hinweise
In Neumünster heißt der Seniorenpass "Neumünster-Pass".
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster (,,Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn im Bürgerbüro, Kuhberg 18.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis.
Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Ansprechpartner
Großflecken 71
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2754
Fax: +49 4321 942-2086
E-Mail: seniorenbuero[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/begegnungszentren
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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