Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Kurztext

  • Wahlhelfer Anmeldung
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
  • für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”) gezahlt
  • freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
  • zuständig: Wahlamt

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

 

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

 


Ansprechpartner

Großflecken 63 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2521 E-Mail: gewerbeamt[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Herr Lickfett

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2305
+49 4321 942-2521
Zimmer: 1.00 (1. Etage, Altes Rathaus)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung Fairtrade-Stadt