Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Weitere Informationen
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
verwandte Vorgänge
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Kinder- und Jugendschutz
- Meisterprüfung: Zulassung
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-3376
Fax: +49 4321 942-3605
E-Mail: SchuleSportundJugend[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/schulmanagement
Abt. Schulmanagement
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Schulmanagement
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+49 4321 942-3605
stadt[at]neumuenster.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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