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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

 

Regionale Hinweise

Hier geht es zum

 

Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe,  die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.  

 

 


Ansprechpartner

Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0 Fax: +49 431 988-5416 E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html

Postanschrift: 24170 Kiel


Plöner Straße 2 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2514 Fax: +49 4321 942-2744 E-Mail: asd[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/gesellschaft-soziales/familien-und-jugendhilfe/bezirkssozialarbeit


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

Bezirk Mitte

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2695 / +49 4321 942-2537

Bezirk Nord

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 963900-31 / +49 4321 942-2359

Bezirk Süd

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2589 / +49 4321 942-2698

Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Kontakt herunterladen
+49 4321 96390031
+49 4321 963900-39


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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