Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
Beschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Regionale Hinweise
Hier geht es zum
Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe, die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Jugendämter der Städte in Schleswig-Holstein
Jugendämter der Kreise in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift: 24170 Kiel
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2514
Fax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/gesellschaft-soziales/familien-und-jugendhilfe/bezirkssozialarbeit
Öffnungszeiten:
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Bezirk Mitte
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
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+49 4321 942-2695 / +49 4321 942-2537
Bezirk Nord
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
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+49 4321 963900-31 / +49 4321 942-2359
Bezirk Süd
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
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+49 4321 942-2589 / +49 4321 942-2698
Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
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+49 4321 96390031
+49 4321 963900-39
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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