Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Regionale Hinweise
Sie wollen eine Anzeige wegen des Verstoßes der Reinigungspflicht im Rahmen des Winterdienstes machen?
Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Telefon 04321 942 2383.
Ansprechpartner
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900
Fax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/tbz
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Straßenreinigung, Disposition
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
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+49 4321 942-2960
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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