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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Hundehalter / innen sind verpflichtet, den Kot Ihrer Hunde zu entsorgen. Viele Gemeinden haben daher Behälter mit Hundekotbeuteln aufgestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.

 

Regionale Hinweise

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Kuhberg 18, wo Sie die Hundekotbeutel erhalten:

Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag  auch von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

§ 3 Abs. 7 HundeG

 

Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.

 


Ansprechpartner

Kuhberg 18 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2400 Fax: +49 4321 942-2488 E-Mail: buergerbuero[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Bürgerbüro:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".


Niebüller Straße 90 24536 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900 Fax: +49 4321 942-2921 E-Mail: tbz[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tbz


Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Service- und Sperrmülltelefon

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
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Tel.: 04331 66345-10

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Im Alten Rathaus
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