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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR
  • Umschreibung erforderlich, wenn nach Umzug nach Deutschland Verlängerung des Führerscheins oder einzelner Führerscheinklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) ansteht
  • EU/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE,) müssen in der Regel nicht umgeschrieben werden.
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg oder werfen Sie ihn direkt in den Briefkasten der Führerscheinstelle, Plöner Straße 27, 24534 Neumünster, ein.

 

Ihren neuen Führerschein erhalten Sie per Direktversand.

 

Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie

 

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
  • Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Bearbeitungsdauer

Individuell

 

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2757 Fax: +49 4321 942-2346 E-Mail: fuehrerscheinstelle[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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